Arbeitshilfe · Energieaudit

Checkliste: Datenerfassung für das Energieaudit

Stand: September 2026 · Nach EN 16247-1 und Anhang 1 zu § 42 EEffG · Zum Ausdrucken über die Druckfunktion des Browsers

Ein Energieaudit steht und fällt mit der Datengrundlage. Diese Liste ist zum Durchgehen vor dem ersten Termin gedacht: Für den Betrieb zeigt sie, was zusammenzusuchen ist, für den Auditor, wo die Daten im Haus überhaupt liegen. Sie ist bewusst vollständig gehalten — nicht jeder Punkt trifft auf jeden Betrieb zu, und was nicht vorhanden ist, ist selbst ein Befund.

1. Unternehmen und Rahmen

  • Standortliste mit Adressen, Flächen und Nutzungsart
  • Organigramm und Ansprechpartner für Technik, Instandhaltung, Einkauf, Controlling
  • Betriebszeiten, Schichtmodell, Stillstands- und Urlaubszeiten der letzten drei Jahre
  • Produktionsmengen oder eine andere Bezugsgröße je Monat (für Kennzahlen und Baseline)
  • Geplante Erweiterungen, Umbauten oder Prozessänderungen im Auditzeitraum
  • Vorheriger Auditbericht und der Stand der damals vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Bestehende Zertifizierungen (ISO 50001, ISO 14001, EMAS) samt Managementbewertung

2. Energiebezug — je Energieträger, drei volle Jahre

  • Strom: Jahresabrechnungen und Monatsrechnungen aller Zählpunkte
  • Strom: Viertelstunden-Lastgang je Zählpunkt (beim Netzbetreiber oder Lieferanten anzufordern)
  • Erdgas: Abrechnungen, wenn vorhanden Lastgang oder Tageswerte
  • Fern- oder Nahwärme: Abrechnungen, Anschlussleistung, Temperaturniveau
  • Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Hackgut: Lieferscheine und Tankstände zum Jahreswechsel
  • Treibstoffe: Tankkarten- oder Eigentankstellen-Auswertung
  • Eigenerzeugung: PV-Ertrag, KWK, Notstrom — Erzeugungs- und Einspeisedaten
  • Netzentgelte, Leistungspreis und die vereinbarte Anschlussleistung

3. Gebäude

  • Grundrisse, Baujahre, Sanierungsstand, beheizte und gekühlte Flächen
  • Energieausweise, sofern vorhanden
  • Heizungs- und Kälteanlagen: Typ, Leistung, Baujahr, Brennstoff, Vor- und Rücklauftemperaturen
  • Lüftungsanlagen: Volumenströme, Betriebszeiten, Wärmerückgewinnung ja/nein
  • Gebäudeleittechnik: Zugriff auf Trenddaten, Regelstrategien, Sollwerte, Zeitprogramme
  • Beleuchtung: Leuchtmittel, Schaltgruppen, Präsenz- oder Tageslichtsteuerung

4. Produktionsprozesse

  • Prozessschema oder Fließbild mit den Hauptaggregaten
  • Anlagenliste mit installierter Leistung, Baujahr und typischer Auslastung
  • Prozesstemperaturen: Ein- und Austritt der wesentlichen Wärme- und Kälteverbraucher
  • Dampf: Kesselleistung, Druckstufen, Kondensatrückführungsrate, Absalzung, Speisewasseraufbereitung
  • Öfen und Trockner: Temperaturprofile, Chargengrößen, Abgastemperaturen
  • Prozesswasser und Reinigungsprozesse: Temperaturen, Mengen, Aufbereitung

5. Querschnittstechnik

  • Druckluft: Kompressorenliste, Netzdruck, Betriebsstunden, Leerlaufanteil, Leckage-Messung
  • Kälteerzeugung: Aggregate, Kältemittel, Verdampfungs- und Kondensationstemperaturen, freie Kühlung
  • Pumpen und Ventilatoren: Antriebsleistung, Regelung (Drossel, Bypass, Frequenzumrichter)
  • Elektrische Antriebe: Motorenliste mit Effizienzklasse, sofern geführt
  • Wartungsverträge und Instandhaltungsprotokolle der letzten drei Jahre

6. Abwärme — im EEffG ein eigener Pflichtpunkt

  • Abwärmequellen mit Temperaturniveau und Wärmemenge, nicht nur der Benennung nach
  • Medium und mögliche Inhaltsstoffe (bestimmt, ob die Wärme überhaupt nutzbar ist)
  • Zeitliche Verfügbarkeit: dauernd, chargenweise, saisonal
  • Bereits umgesetzte Wärmerückgewinnung und deren tatsächliche Ausnutzung
  • Potenzielle Senken auf dem Betriebsgelände und in der Nachbarschaft

7. Transport und Mobilität

  • Fuhrpark nach Fahrzeugklassen, Fahrleistung, Verbrauch
  • Innerbetrieblicher Transport: Stapler, Fördertechnik, Ladeinfrastruktur
  • Beauftragte Logistik, sofern in der Systemgrenze

8. Messung und Monitoring

  • Zählerstruktur: welche Unterzähler existieren, was decken sie ab, werden sie ausgelesen
  • Vorhandene Energiedatenerfassung: System, Datenpunkte, Archivtiefe, Exportmöglichkeit
  • Kalibrier- und Eichnachweise der abrechnungsrelevanten Zähler
  • Lücken benennen: welche Verbraucher lassen sich derzeit nicht messtechnisch trennen

9. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung

  • Aktuelle Arbeits- und Leistungspreise je Energieträger, Vertragslaufzeiten
  • Interner Kalkulationszinssatz und übliche Betrachtungsdauer
  • Erwartete Nutzungsdauern der betroffenen Anlagen
  • Richtpreise oder Angebote für die diskutierten Maßnahmen, soweit vorhanden
  • Bestehende Instandhaltungs- oder Ersatzinvestitionsplanung (bestimmt die Vergleichsbasis)

10. Wenn eine Förderung oder CO₂-Bilanz mitlaufen soll

  • Unternehmensgröße nach KMU-Definition, Beteiligungs- und Partnerstruktur
  • Bereits erhaltene Förderungen der letzten drei Jahre (Kumulierung, De-minimis)
  • Emissionsrelevante Mengengerüste für Scope 1 und 2
  • Geplanter Investitionszeitpunkt — der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung liegen

Warum die Datentiefe über die Qualität des Audits entscheidet und woran sich zwei Angebote unterscheiden, steht im Fachbeitrag Gründlichkeitsgrad: warum das Norm-Minimum die EEffG-Pflicht nicht erfüllt →

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Grundlage: Datenerfassung und Messplan nach EN 16247-1 (Ausgabe November 2022); Mindestvorgaben nach Anhang 1 zu § 42 EEffG in der geltenden Fassung (RIS). Die Liste ist eine Arbeitshilfe und ersetzt weder den Normtext noch die Abstimmung des Auditumfangs im Einzelfall.

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